Bootshaus RC Neptun

Unser Bootshaus ist zentraler Mittelpunkt unseres Vereinslebens und wird gerade im Sommer aufgrund der schönen Lage immer wieder gerne für Grillabende nach dem gemeinsamen Rudern genutzt.
Das Bootshaus liegt am Rande des Naturschutzgebiets 'Kühkopf' bei Altrhein 8,5 und verfügt über ausreichende Parkplätze für PKW und Bootsanhänger. Mit dem Auto ist unser Clubhaus über die B 44 (Ausgang Erfelden/ Richtung Stockstadt) zu erreichen.
Anschrift Geschäftsstelle des RC Neptun
Ruder-Club "Neptun" Darmstadt e.V.
Postfach 11 12 17
64227 Darmstadt
Nutzung durch Wassersportler
Vereinsgelände und Bootshaus können nach Anmeldung beim Vorstand auch von Wassersportlern anderer Vereine zu Trainingsaktivitäten und für Übernachtungen genutzt werden.
Neptun erhebt dann folgende Unkostenbeiträge pro Person:
- für Trainingsaktivitäten (excl. Übernachtung) pro Tag 5 Euro
- für Übernachtungen pro Nacht 5 Euro
Es versteht sich von selbst, dass kein offenes Feuer (Kerzen etc.) in den Bootshallen erlaubt ist.
Betreffend einer Reservierung/Nutzung kontaktiert unseren stellv. Vorsitzenden Verwaltung Michael Ziegler unter der Email-Adresse:
verwaltung(at)rcn-darmstadt.de
Die Bankverbindung unseres Vereins lautet:
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt
IBAN: DE64 5085 0150 0000 5549 01
BIC: HELADEF1DAS
Bei wem die Übernachtung im Bootshaus alte Erinnerungen an Jugendherbergen aufkommen lässt oder wer einfach nur ein weiches Bett als Ausgleich für den harten Rollsitz braucht, findet in der Nähe zum Clubhaus einige schöne und gemütliche Landgasthöfe.
Private Nutzung durch RCN-Mitglieder
Die Lokalitäten des Ruderclub "Neptun" (Clubhaus, Vereinsgelände) werden auch für private Feiern zur Verfügung gestellt, jedoch ausschliesslich Mitgliedern und Kooperationspartner des RCN.
Solche Veranstaltungen sind rechtzeitig vorab mit dem Vorstand und dem Hauswart abzustimmen.
Es wird eine Nutzungspauschale (s. Aushang Bootshaus) erhoben.
Die Durchführung der Veranstaltung liegt in der alleinigen Verantwortung des Vereinsmitglieds.
Sollte es zu Schäden kommen, sind diese unverzüglich dem Vorstand und dem Hauswart mitzuteilen, das Vereinsmitglied ist dem RCN schadenersatzpflichtig.
Offenes Feuer (Kerzen etc.) in den Bootshallen ist verboten.